AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN,
BEGLEITUNGSFAHRZEUGEN
Ausnahmegenehmigungen zur Beförderung von Ladungen und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstrassen.
Begleitungsfahrzeuge – spezielle Fahrzeuge mit Wechselverkehrszeichenanlage und Kommunikationsmittel laut Gesetz.
Polizeiassistenz wenn es nötig ist.
Ausdrücke und Genehmigungen von Bahn, Energetische –Telekommunikations – und Verkehrsunternehmen.
Trassierung – die Bestimmung der optimalen Routen, Strassenbeurteilung, Brückenberechnungen hinsichtlich der Parameter des Transportes.
– Komplexe fachliche und technische Leistungen während der Vorbereitung, Vorschlag und Realisation der Grossraum und Schwertransporte.
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